4853 Murgenthal
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TAXORDNUNG GÜLTIG AB 1. JANUAR 2008
 

HOTELTAXE PRO TAG

 

Eckzimmer Südwest
Einerzimmer normal
Eckzimmer N-Ost/N-West
Einerzimmer gross
Fr. 89.00
Fr. 90.00
Fr. 91.00
Fr. 92.00
  Appartement für 1 Person
Appartement für 2 Personen
Ferienzimmer
Tagesgast

Fr. 131.00
Fr. 180.00
Fr. 100.00
Fr. 60.00

IM PENSIONSPREIS INBEGRIFFEN SIND:

— Zimmer mit Pflegebett und Nachttisch mit Lampe inkl. Bettwäsche

— Verpflegung inkl. aller offenen Getränke zu den Mahlzeiten sowie täglich ein Getränk aus der Cafeteria

— Waschen und bügeln des normalen Wäschebedarfs

— Strom, Heizung, Wasser

— Eine normale Zimmerreinigung pro Woche

— Freier Eintritt zu den Veranstaltungen im Alterszentrum

— Allgemeine Aktivierungsangebote

— Versicherung des Mobiliars bis Fr. 10'000.00

 

BETREUUNSPAUSCHALE PRO TAG / Anteil Bewohner

 

Betreuungsstufe

Betreuungspauschale Franken pro Tag

 

 

 

0

 
10.00

1

 

19.00

2

 

21.00

3

 

31.00

4

 

43.00

5

 

61.00

6

 

62.00

7

 

71.00

8

 

79.00

9

 

90.00

10

 

109.00

11

 

124.00

12

 

186.00

 

 

 

 

 

PFLEGEPAUSCHALE NACH KLV ART. 9 PRO TAG

Die Preise der Pflegepauschale wurden mit Santesuisse so verhandelt.

Pflegestufe RAI-CH Index

 

 

Krankenkassen Beitrag nach KVG Franken pro Tag

0

 

 

0.00

1

 

 

16.00

2

 

 

20.00

3

 

 

27.00

4

 

 

39.00

5

 

 

52.00

6

 

 

56.00

7

 

 

63.00

8

 

 

71.00

9

 

 

82.00

10

 

 

97.00

11

 

 

112.00

12

 

 

167.00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

EINMALIGE GEBÜHREN BEIM EINTRITT

Eintrittsgebühr Bewohner Fr. 200.00

Eintrittsgebühr Feriengast Fr. 50.00

Privater Telefonanschluss, wenn Telefon installiert wird Fr. 100.00

Fernsehanschluss, wenn TV installiert wird Fr. 100.00

 

 

GARANTIELEISTUNG

Jeder Bewohner (Feriengäste ausgenommen) hat bei seinem Eintritt in das Altersheim Moosmatt eine zinslose

Garantieleistung von Fr. 3’000.00 zu entrichten. Diese wird beim Austritt verrechnet.

 

 

ZUSÄTZLICHE LEISTUNGEN WERDEN NACH AUFWAND VERRECHNET – SIND NICHT IM ENSIONSPREIS INBEGRIFFEN

Anschluss Kabel-TV pro Monat Fr. 10.00

Flickarbeiten der Wäsche pro Stunde Fr. 50.00

Private Besorgungen durch das Personal pro Stunde Fr. 50.00

Fahrdienste pro Km Fr. 0.80

Sonderreinigung des Zimmers pro Stunde Fr. 50.00

Schlussreinigung des Zimmers nach Austritt, pro Zimmer (ausgen. Ferienzimmer) Fr. 500.00

Todesfallkosten Fr. 100.00

Persönliche Auslagen wie Cafeteria, Coiffeur, Pediküre, zusätzliche Getränke, Chem. Reinigung, nach Aufwand

 

 

ZUSCHLAG FÜR AUSWÄRTIGE

Personen, die vor dem Eintritt nicht in Murgenthal oder Fulenbach wohnhaft gewesen sind, bezahlen einen Zuschlag

von Fr. 5.00 pro Tag. Auswärtige Pensionäre müssen ihre Schriften mindestens ein Jahr in Murgenthal deponiert

haben, um vom Zuschlag befreit zu werden. Sobald die Schriften in Murgenthal deponiert sind, bitten wir um Mitteilung.

 

 

REDUKTION DES PENSIONSPREISES

Bei Spitalaufenthalt ab 1. Tag Fr. 8.00

Bei Ferienabwesenheit ab dem 4. Tag Fr. 8.00

Bei Austritt oder Todesfall ab folgendem Tag Fr. 8.00

 

 

 

 

 

 

WEITERE INFORMATIONEN

 

Alle Taxen sind Einheitspreise, die sich nach den Betriebskosten des Heimes richten.

 

Die Pensionskosten setzen sich zusammen aus der Pensionstaxe, der Betreuungstaxe sowie den zusätzlichen Kosten. Diese Kosten gehen vollumfänglich zu Lasten des Bewohners.

 

Die Pflegetaxen nach KLV sowie die Kosten des Pflegematerials aus der MiGel-Liste werden von der Krankenkasse übernommen.

 

Alle Kosten werden einzeln auf der Monatsrechnung ausgewiesen.

 

Die KLV-pflichtigen Leistungen für Pflege- und Behandlungsmaßnahmen werden nach dem RAI, „Bewohner-Beurteilungs-Instrument“ erfasst. Die Einstufung erfolgt erstmals bei Eintritt, anschliessend immer halbjährlich. Bei einer bleibenden signifikanten Statusveränderung erfolgt sofort eine neue Einstufung.

 

Vorübergehende zusätzliche Leistungen (z.B. Grippe, vorübergehende Verschlechterung des Allgemeinzustandes bis zu 14 Tagenund ähnliche Situationen, die keine signifikante Statusveränderung herbeiführen) bleiben unberücksichtigt, d.h. sie sind in der Betreuungstaxe einberechnet.

 

Über das Verfahren bei Zahlungsschwierigkeiten informiert Sie das Heimreglement im Punkt 4.4.

 

Über die Änderungen der Taxordnung informiert Sie das Heimreglement im Punkt 5.1.

 

Genehmigt durch die Heimkommission an ihrer Sitzung vom 31. Oktober 2007.